Polnische Beschäftigung anerkannt
Problem: Unklare Unterbrechungen. Lösung: Lohnnachweise + Bestätigung der ZUS. Ergebnis: +4 Jahre anerkannt.
Wir verbinden deutsche Regeln mit ausländischen Nachweisen – akkurat dokumentiert, mehrsprachig vorbereitet und fristgerecht eingereicht.
Länderfokus: Deutschland · Polen · Ukraine · weitere auf Anfrage
Deutschland–Polen–Ukraine: Wir kennen häufige Formulare und Codes und helfen bei der richtigen Zuordnung.
Arbeits- und Sozialversicherungsnachweise, Rentenversicherungsnummern, Identitätsnachweise, ggf. beglaubigte Übersetzungen.
Bekannte Referenzen: EU-VO 883/2004, bilaterale Abkommen, länderspezifische Vordrucke.
Bearbeitungsdauer: je nach Träger 6–20 Wochen.
Problem: Unklare Unterbrechungen. Lösung: Lohnnachweise + Bestätigung der ZUS. Ergebnis: +4 Jahre anerkannt.
Problem: Alte Unterlagen. Lösung: Beglaubigte Kopien, Übersetzung. Ergebnis: Anrechnung als Anrechnungszeit.
Identität, Versicherungsnummern, Arbeitsnachweise; je nach Land weitere Bestätigungen.
Meist nicht. Vollmachten und schriftliche Kommunikation genügen.
In der Regel die Antragstellenden. Wir empfehlen effiziente Wege.
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