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Rentenansprüche über Grenzen hinweg klären

Wir verbinden deutsche Regeln mit ausländischen Nachweisen – akkurat dokumentiert, mehrsprachig vorbereitet und fristgerecht eingereicht.

Länderfokus: Deutschland · Polen · Ukraine · weitere auf Anfrage

Typische internationale Konstellationen

  • Arbeit in Polen, Wohnsitz in Deutschland
  • Ausbildung/Studium im Ausland, Beschäftigung in DE
  • Versicherungszeiten in der Ukraine mit späterer Einbürgerung
  • Grenzgänger mit wechselnden Arbeitgebern

Ihr Nutzen

  • Vollständige Erfassung relevanter Zeiten
  • Reduzierte Rückfragen durch saubere Unterlagen
  • Mehr Klarheit im Bescheid dank eindeutiger Referenzen

Was wir für Sie übernehmen

  • Dokumentenliste je Land inkl. Übersetzungsanforderungen
  • Erstellung zweisprachiger Schreiben an Behörden
  • Koordination mit DRV und ausländischen Trägern
  • Nachverfolgung von Fristen und Nachforderungen

Deutschland–Polen–Ukraine: Wir kennen häufige Formulare und Codes und helfen bei der richtigen Zuordnung.

Anerkennung ausländischer Zeiten – so geht’s

  1. Zeiten sammeln und belegen
  2. Formulare und Bestätigungen anfordern
  3. Einreichung mit Bezug auf Rechtsgrundlagen
  4. Antworten der Träger auswerten und ergänzen

Erforderliche Dokumente

Arbeits- und Sozialversicherungsnachweise, Rentenversicherungsnummern, Identitätsnachweise, ggf. beglaubigte Übersetzungen.

Bekannte Referenzen: EU-VO 883/2004, bilaterale Abkommen, länderspezifische Vordrucke.

Bearbeitungsdauer: je nach Träger 6–20 Wochen.

Beispiele aus der Praxis

Polnische Beschäftigung anerkannt

Problem: Unklare Unterbrechungen. Lösung: Lohnnachweise + Bestätigung der ZUS. Ergebnis: +4 Jahre anerkannt.

Ukrainische Ausbildungszeit

Problem: Alte Unterlagen. Lösung: Beglaubigte Kopien, Übersetzung. Ergebnis: Anrechnung als Anrechnungszeit.

  • Früh mit Dokumenten beginnen
  • Exakte Bezeichnungen der Nachweise nutzen
  • Antwortfristen konsequent verfolgen

FAQ zu internationalen Rentenbiografien

Welche Dokumente sind zwingend?

Identität, Versicherungsnummern, Arbeitsnachweise; je nach Land weitere Bestätigungen.

Muss ich persönlich erscheinen?

Meist nicht. Vollmachten und schriftliche Kommunikation genügen.

Wer trägt Übersetzungskosten?

In der Regel die Antragstellenden. Wir empfehlen effiziente Wege.

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